Jens Fischer & Ingo Diehl GbR
Winterdienst
Sie sind Besitzer einer Immobillie und kennen das Problem im Winter. Über Nacht hat es geschneit und je nach Kommune müssen die Gehwege bis zu einer bestimmten Uhrzeit von Schnee und Eis befreit sein. Bei vermieteten Anwesen kann man die Räum- und Streupflicht an die Mieter weiter reichen, nur ist es dann nicht immer gewährleistet, dass diese auch der Pflicht nachkommen. Man kann bei eventuellen Unfällen natürlich an den Mieter verweisen, aber dennoch ist das Ganze mit Zeit und Ärger verbunden. Die ideale Lösung hierfür ist, wenn Sie uns damit beauftragen, die Räum- und Streupflicht für Sie zu erledigen. Die kosten hierfür sind auf die Mieter umlegbar. Wenn Sie nun aber selbstgenutzes Wohneigentum besitzen oder Mieter sind, ist es schwierig, gerade wenn man berufstätig ist, der Räum- und Streupflicht den ganzen Tag über nach zu kommen. Auch hier finden Sie uns einen zuverlässigen und preiswerten Part- ner, der diese Aufgabe für Sie übernimmt.
Telefon: 06482 3773482 Telefax: 06482 377064 E-Mail: info@fidi-plus.de